Provider als Privat-Sheriffs -
Kommt die Internetüberwachung durch die Hintertür?

UPDATE 17.2.2012: Es kommt selten vor, dass unsere Artikel schon nach zwei Wochen nicht mehr auf dem Stand der Dinge sind. Bei "ACTA" ist das der Fall: Offenkundig überrascht von den Protesten auf allen Ebenen, haben zuerst Polen und die Tschechei, später die Slowakei und Lettland die Ratifizierung ausgesetzt. Wenige Tage später wurde bekannt, dass Deutschland vorerst auf die Unterzeichnung des Abkommens verzichten wird. Auch die EU-Kommission überdenkt ihre bisherige Position. Offiziell wird natürlich nicht zurückgerudert. Im Politiker-Sprech heißt es dann, dass "weitere Prüfungen erforderlich" seien. Wie auch immer, ein schöner Erfolg für die Protestler in halb - nein ganz! - Europa. (Weitere Infos auf heise.de zum Stand der Dinge)

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit - aber unter Beteiligung der einschlägigen Lobbyisten - wurde in den letzten drei Jahren das internationale Handelsabkommen ACTA („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, dt. „Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen“) aushandelt. Ziel des Abkommens war ursprünglich, die internationale Produktpiraterie und Nachahmungen von Markenprodukten zu einzudämmen. Die Endfassung sieht nun jedoch vor, auch Copyright-Verletzungen im Internet zu ahnden. Was zunächst nachvollziehbar klingt, könnte sich als Paradigmenwechsel der freien Internetnutzung, wie wir sie heute kennen, erweisen.

Denn die im Abkommen vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung sehen de facto eine allgemeine Verpflichtung von Internet-Providern und Internetdiensten vor, die Internetnutzung ihrer Kunden zu kontrollieren und zu filtern, um mögliche Copyrightverletzungen zu erkennen und zu unterbinden. Im Wiederholungsfall soll der Anbieter den Nutzer proaktiv von der weiteren Nutzung des Dienstes ausschließen. Das wäre also in etwa so, als würde man die Deutsche Post verpflichten, jeden Brief zu öffnen, um zu überprüfen, ob diese Songtexte oder kopierte Zeitungsartikel beinhalten. Beim dritten Zeitungsartikel würde der Empfänger von der weiteren Briefzustellung ausgeschlossen werden.

Und damit nicht genug: Vorgesehen ist weiterhin, dass der Provider den Rechteinhaber ohne Gerichtsbeschluss informieren und ihm die dazu notwendigen Daten zur Verfügung stellen muss.

Das alles schießt weit über das Ziel hinaus und verstößt gegen die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Vorratsspeicherung und läuft völlig konträr zum Geist des sogenannten „Computergrundrechts“, das einen besonderen Schutz der Bürger vor der Überwachung ihrer Netzaktivitäten festlegt. Letzteres hat zur Folge, dass z.B. die Polizei eine richterliche Verfügung benötigt, um Einblick in die Kommunikationsdaten zu nehmen. Selbst die IT-Industrie scheint sich deshalb nicht wohl in der Ihr zugedachten Rolle als Hilfssheriffs der US-Unterhaltungsindustrie zu fühlen. Bitkom-Chef Kempf betont, dass die Maßnahmen gegen die Piraterie nicht die Meinungsfreiheit im Netz gefährden dürfen. Kritisiert wird das Abkommen auch deshalb, weil es zuvorderst nicht die Rechte der Autoren selbst, sondern die Inhaber der Verwertungsrechte schützen würde.

Welche Folgen hat ACTA für die Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz? Schwer zu sagen: Es könnte als Argumentationsgrundlage für eine neue Phase der OnIine-Überwachung der Beschäftigten dienen und damit den Abschluss liberaler Betriebsvereinbarungen erschweren. Andererseits ist die Kollision mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich. Kann man ACTA also noch abwenden?

Man kann! Spät – aber nicht zu spät, denn ACTA muss noch von den meisten Parlamenten ratifiziert werden - formiert sich der Widerstand gegen ACTA, auf allen Ebenen: Der Acta-Berichterstatter der EU wirft aus Protest gegen die Heimlichtuereien das Handtuch, bezeichnenderweise stimmte die EU-Kommission dem Abkommen im - man höre und staune - Fischereiausschuss zu . In Polen gehen die Internetnutzer aus Protest auf die Straße und in Deutschland finden die kritischen Statements der Netzaktivisten Eingang in die politische Erörterung der Leitmedien. Der Bürger empört sich!

In ganz Europa haben am 11. Februar zig Tausende gegen ACTA demonstriert. Weltweit waren es Hunderttausende. Die Heftigkeit der Proteste hat die Veranstalter überrascht. Und die Proteste zeigen ersten Erfolg. Deutschland wird Acta vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt hat seine entsprechende Weisung zurückgezogen.