Punktsieg für Schäuble

Datenspeicherung auf Vorrat

Es hat Proteste gegeben gegen das am 9. November in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gepeitschte "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" , doch ein Sturm der Entrüstung war es nicht. Eine Stunde lang wurde im Bundestag hitzig debattiert, und dann hat die Mehrheit der Großen Koalition vollendete Tatsachen geschaffen. Man hatte es so eilig, dass man nicht den Ausgang einer vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Klage gegen die entsprechende EU-Richtlinie abwarten mochte.

UPDATE:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsspeicherung im März 2008 zumindest teilweise gestoppt.

Am 2. März 2010 kam dann das endgültige Aus.

Praktisch betrachtet taugt das Gesetz wenig, genauso wenig wie die von unserem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit Verve vorangetriebene Initiative Bundestrojaner. Als ob nicht bekannt wäre, dass durch eine simple Firewall der Zugriff von außen auf einen Rechner abzublocken ist. Also muss - wie bei der Verwanzung - in die entsprechenden Wohnungen eingedrungen werden, um auf den dort befindlichen Rechnern die Ausspionier-Software installieren zu können. ,Oder aber ein Deal mit den Herstellern von Schutz-Software muss her, damit diese unveröffentlichte Schlupflöcher lassen, die dann ein Bundeskriminalamt benutzen könnte, um besagte Trojaner zu installieren. Allerdings wäre dabei kaum zu glauben, dass sich die vielen Länder (einschließlich der Schurkenstaaten) auf gemeinsame Schnittstellen einigen würden. Die Idee darf man aber gar nicht weiter denken, denn dann ist neuer Kriminalität ein neues Scheunentor geöffnet. Hacker aus China und Russland sind allemal besser drauf als die Jungs vom BKA.

Es ist leider nicht erwiesen, dass man nur Pessimist ist, wenn man das jetzt verabschiedete Gesetz in einer Kette weiterer drohender Einschränkungen der Bürgerrechte sieht. Telefonieren von einem Apparat innerhalb eines Unternehmens hinterlässt beim externen Provider nur ungenaue Spuren. Man könnte also alle Unternehmen verpflichten, die Verbindungsdaten der Telekommunikation ebenso zu speichern. Und natürlich alle Hotels und Pensionen. Die Kosten für das erforderliche Equipment dürfen sie natürlich selber bezahlen. Ob sie das wirtschaftlich überhaupt verkraften können, interessiert ja nicht - siehe die sich anbahnende Pleitewelle beim rigoros durchgezogenen gesetzlichen Rauchverbot. Und zu welchem System man die vielen schon aufgestellten Videokameras oder gar die Mautstationen ausbauen könnte, da verstummen wir lieber schnell.

Karl Schmitz, November 2007

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